08.05.2020 – Aktuelles zur CORONA-Krise

(Stand KW19)

Liebe Stanzerinnen und Stanzer,

wie Sie den Medien entnehmen können, plant die Bundesregierung eine schrittweise Lockerung der Quarantänemaßnahmen. In Bezug auf unsere Gemeinde bedeutet das, dass der Betrieb von Schule, Kindergarten, Bücherei, Gemeindeamt, Fuhrhof, Müllentsorgung, etc. schrittweise an eine neue Normalität herangeführt wird. Dies kann jedoch nur unter gewissen Einschränkungen erfolgen, weshalb wir an dieser Stelle um Ihre Mitarbeit und Geduld ersuchen möchten.

Schule und Kindergarten

Die Stanzer Volksschule und der Kindergarten stehen allen Kindern, die nicht zu Hause betreut werden können, nach wie vor zur Verfügung. Durch die Lockerungen der Ausgangsbeschränkungen und schrittweises Hochfahren von Wirtschaft und Handel wird es vermehrt zu Betreuungsbedarf berufstätiger Eltern kommen. Die Einrichtungen sind darauf natürlich bestens vorbereitet. Melden Sie Ihren Betreuungsbedarf bitte der Schul- bzw. Kindergartenleitung. Ab Mitte Mai wird der Schulbetrieb stufenweise wieder aufgenommen. Bei Bedarf wird auch die Nachmittagsbetreuung bzw. GTS selbstverständlich wieder zur Verfügung stehen.

Bücherei

Die Stanzer Bücherei wird ab 19. Mai 2020 wieder öffnen. Wir ersuchen um Verständnis, dass es zu kleineren Einschränkungen im Büchereibetrieb kommen wird. Entlehnungen und Rückgaben werden problemlos möglich sein, ein längeres Verweilen samt Kaffeetratscherl im Büchereigebäude wird vorerst nicht möglich sein.

Gemeindeamt und Parteienverkehr

Ab 18. Mai 2020 wird das Gemeindeamt zu den Parteienverkehrszeiten wieder für Sie geöffnet sein. Um Sie und unsere Mitarbeiter*innen bestmöglich zu schützen, werden wir eine Schleusenlösung einführen, wonach Sie das Gemeindeamt durch die Vordertüre betreten, am Empfangsschalter im neu geschaffenen Foyer Ihre jeweiligen Amtsgeschäfte erledigen können, und danach das Amt durch den Hintereingang wieder verlassen. So wird sichergestellt, dass sich nicht zu viele Personen in den Räumlichkeiten aufhalten und begegnen. Aus Gründen der Diskretion und des Amtsgeheimnisses wird immer nur eine Person bzw. Partei das Amtsgebäude betreten können. Der geregelte Zutritt wird von uns organisiert werden.

Bei Terminen außerhalb der Parteienverkehrszeiten werden wir auf größtmögliche Sicherheit und Einhaltung der Abstandsregeln achten. Dennoch wird die Durchführung von zB. Bauverhandlungen noch dauern, da wir hier an die Vorgaben der Bundesregierung gebunden sind.

Fuhrhof und Müllentsorgung

Der Betrieb am Fuhrhof läuft mit kleineren Einschränkungen bereits jetzt wieder normal. Die Lockerungen der Ausgangsbeschränkungen ermöglichen nun auch wieder die Durchführung unserer Abfalldienste. Der Sperrmülltag am 28. Mai 2020 wird stattfinden. Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiter des Fuhrhofes ausschließlich zu Hause vorsortierten Abfall übernehmen können. Eine Mithilfe der Fuhrhofmitarbeiter beim Ausladen der jeweiligen Fahrzeuge wird lt. der Vorgabe der Landesregierung nicht möglich sein. Wir sind angehalten darauf zu achten, dass sich nicht zu viele Personen am Fuhrhofgelände aufhalten und wenn nötig Zufahrtsbeschränkungen verfügen.